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Vollwartungsvertrag

Alles was nötig ist für einen stark frequentierten Aufzug.
Wartung, Störungsbeseitigungen und Reparaturen bleiben im kalkulierbaren Kostenrahmen. Wenn man einen Vollwartungsvertrag abschließen möchte, ist es empfehlenswert abzuklären welche Leistungen inbegriffen sind. Nicht jeder Vollwartungsvertrag schließt die Leistungen eines All-Inklusiv-Vertrags ein. Wichtig ist darauf achten, ob Komponenten im Vertrag ausgeschlossen werden. Es gibt Vertragsversionen, die Störungen an Kabinen- oder Schachttüren ausschließen. Wobei zu bedenken ist, dass ca 70 Prozent der Störungen an den Türen entstehen.

Wichtig: Ein Vollwartungsvertrag ist keine Versicherung in die Zukunft. Ein 25 Jahre alter Aufzug kann nicht kostenlos modernisiert werden, sondern wird instand gehalten und zwar auf dem Stand der Technik bei Errichtung. 

Vertragsbestandteile:

  • Wartung der Anlage durch geschulte und qualifizierte Servicetechniker.
  • Einstellung aller Sicherheitseinrichtungen und Tragmittel.
  • Beseitigung aller betriebsbedingten Störungen innerhalb der werktäglichen Arbeitszeit.
  • Garantierte Erreichbarkeit 24/7.
  • Reparatur, Austausch und Instandsetzung aller dem Verschleiß unterliegenden Teile und Baugruppen innerhalb der werktäglichen Arbeitszeit.
  • Instandhaltung auf dem Stand der Technik bei Errichtung.
  • Einweisung von Aufzugswärtern.
  • Grundreinigung*.

Optional zubuchbar:

  • Montage eines Notrufsystems inkl. Personenbefreiung
  • Fernüberwachung ihrer Anlage**
  • Aufzugswärterfunktion**
  • ZüS Prüfungen
  • BGV A3

*Bei Abschluss eines 5 Jahresvertrags führen wir, zu Vertragsbeginn, eine Grundreinigung der Anlage durch.

**Fernüberwachung ist nicht bei allen Aufzugsanlagen möglich. Voraussetzung ist die Installation eines Notrufsystems.

 

Haben Sie Fragen zum Vertrag? Kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Sie.